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Allgemeine Geschäftsbedingungen

       
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geschäftsgegenstand von Media Innovation ist die digitale Verbreitung von Pressetexten, -bildern und -grafiken, Audio- sowie Videobeiträgen. Media Innovation betätigt sich hierbei als Transporteur der Texte, Bilder und Grafiken. Media Innovation nutzt dazu folgende Distributionskanäle: E-Mail und Online-Datenbanken. Eine redaktionelle Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Verantwortlich für den Inhalt ist der Nachrichtengeber; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Nachrichtengeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet Media Innovation nicht. Der Nachrichtengeber hat Media Innovation von Ansprüchen Dritter freizuhalten und Media Innovation etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Ungeachtet der Tatsache, dass Media Innovation das Material nicht überprüft oder bearbeitet, behält Media Innovation sich vor, das Material unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt.

§2 Media Innovation hat keinen Einfluss darauf, dass ein Abnehmer die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von Media Innovation ausgeschlossen. Media Innovation ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden. Auf Verlangen ist Media Innovation jedoch bereit, Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.

§3 Grundsätzlich ist Media Innovation um schnellstmögliche Verbreitung des Materials bemüht. Media Innovation haftet nicht, es sei denn, dass mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Soweit der Kunde Meldungen zum Zweck der Veröffentlichung an Media Innovation über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des von Media Innovation zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber Media Innovation für alle Schäden, die durch unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung dieser Daten von Media Innovation an den Kunden entstehen.

§4 Die Haftung von Media Innovation ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen im Distributionskanal, aus welchen Gründen auch immer; Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen im Distributionskanal; Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dritte; zeitlichen Verzögerungen sowie Bearbeitungsverzögerungen bei Verbreitung im Ausland; weiterer Bereitstellung oder Verbreitung durch den Nutzer trotz Aufforderung zur Unterlassung.

§5 Bei Übersetzungen im Kundenauftrag haftet Media Innovation nur für Auswahlverschulden bei grober Fahrlässigkeit.

§6 Das Anlegen von Media Innovation Accounts zur Verbreitung von Nachrichtenmeldungen ist kostenfrei. Das Einstellen und Verbreiten von Nachrichtenmeldungen via Media Innovation MediaDesk ist kostenfrei.

§7 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

§8 Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

§9 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

§1 Geschäftsgegenstand von PRpress ist die digitale Verbreitung von Pressetexten, -bildern und -grafiken, Audio- sowie Videobeiträgen. newsmax betätigt sich hierbei als Transporteur der Texte, Bilder und Grafiken. PRpress nutzt dazu folgende Distributionskanäle: Satellit, E-Mail, Online-Datenbanken sowie die Verbreitung per Telefax. Eine redaktionelle Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Verantwortlich für den Inhalt ist der Nachrichtengeber; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Nachrichtengeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet PRpress nicht. Der Nachrichtengeber hat PRpress von Ansprüchen Dritter freizuhalten und PRpress etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Ungeachtet der Tatsache, dass PRpress das Material nicht überprüft oder bearbeitet, behält PRpress sich vor, das Material unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt.

§2 PRpress hat keinen Einfluss darauf, dass ein Abnehmer die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von PRpress ausgeschlossen. PRpress ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden. Auf Verlangen ist PRpress jedoch bereit, Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.

§3 Sofern die Verbreitung von Material an E-Mail- oder Telefax-Adressen erfolgt, die PRpress zu diesem Zweck vom Kunden erhält, haftet newsmax nicht für die Zulässigkeit dieses Übermittlungsweges an die einzelnen Empfänger. Der Nachrichtengeber/Kunde hat PRpress insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten und PRpress etwaige Schäden und Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter, zu ersetzen.

§4 Grundsätzlich ist PRpress um schnellstmögliche Verbreitung des Materials bemüht. Bei nicht-digitalisierter Anlieferung wird das Material von PRpress digitalisiert; für die hierbei etwa entstehende Zeitverzögerung oder entstehenden Bearbeitungsfehler haftet PRpress nicht, es sei denn, dass mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Entsprechendes gilt bei digitaler Anlieferung. Soweit der Kunde Meldungen zum Zweck der Veröffentlichung an PRpress über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des von PRpress zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber PRpress für alle Schäden, die durch unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung dieser Daten von PRpress an den Kunden entstehen.

§5 Die Haftung von newsmax ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen im Distributionskanal, aus welchen Gründen auch immer; Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen im Distributionskanal;Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dritte;zeitlichen Verzögerungen sowie Bearbeitungsverzögerungen bei Verbreitung im Ausland;weiterer Bereitstellung oder Verbreitung durch den Nutzer trotz Aufforderung zur Unterlassung.

§6 Bei Übersetzungen im Kundenauftrag haftet PRpress nur für Auswahlverschulden bei grober Fahrlässigkeit.

§7 PRpress behält sich die Festlegung der Bürozeiten und deren jederzeitige Änderung vor.

§8 Es gilt die jeweils aktuelle PRpress - Preisliste für Nachrichtengeber.

§9 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

§10 Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

§11 Es gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist  Bachenbülach/Schweiz..